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5 "W" -  Fragen

Wieviel 

Unterhalt bekommt wer?

Sind Sie zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet? Oder bekommen Sie Unterhalt? Um wieviel Geld geht es dabei? Ich prüfe das für Sie.

Bei wem

werden die Kinder leben?

Besonders wichtig für das Wohl der Kinder ist, wo ihr zukünftiger Lebensmittelpunkt sein wird. 

 

Um die Kinder und SIe selbst möglichst wenig zu belasten, prüfen wir zuerst alle außergerichtlichen Lösungswege. Eine Regelung, die Sie als Eltern selber gefunden haben, ist meistens viel nachhaltiger als eine gerichtliche Entscheidung.

 

Außerdem zeigen Sie Ihrem Kind dadurch, dass auf Sie beide noch Verlass ist. Das gibt ihm Sicherheit.

 

Und wenn es doch nicht anders geht, vertrete ich Sie vor Gericht.

Welche

Altersversorgung bekomme ich?

Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden in der Regel im Scheidungsverfahren ausgeglichen. Ich prüfe, ob alle Angaben korrekt sind und ob eventuell eine abweichende Vereinbarung für Sie wirtschaftlich günstiger ist.

Wo

kann ich die Scheidung beantragen?

Welches Gericht ist zuständig? Auch bei internationalen Ehen eine wichtige Frage. Ich kläre das für Sie.

Wie

wird der Umgang geregelt?

Auch wenn die Kinder in Zukunft nur bei einem Elternteil leben, müssen sie darauf vertrauen, dass sie den anderen nicht verlieren. Es ist wichtig, dass die Kinder mit beiden Eltern Zeit verbringen können.

 

Deshalb sollte klar geregelt sein, wann und wie lange die Besuche stattfinden, damit alle diese einplanen und die Kinder sich darauf freuen können!

Was

geschieht mit Haus, Auto, Möbeln, Erinnerungsstücken oder Schulden?

Mit Ihnen zusammen kläre ich für jeden Vermögensgegenstand, wem dieser gehört. Und berechne Zugewinn- und weitere Ausgleichsansprüche.

Wie läuft eine Scheidung nach deutschem Recht ab?

Die Scheidung einer Ehe nach deutschem Recht ist ein rechtlich geregelter Prozess, der mehrere Schritte umfasst und durch ein Familiengericht durchgeführt wird. Hier eine detaillierte Übersicht des Ablaufs:

  1. Trennungsjahr: Vor der Einreichung eines Scheidungsantrags müssen die Ehepartner in der Regel ein Jahr getrennt leben. Diese Trennung bedeutet, dass die Ehegatten nicht mehr als Paar zusammenleben. Sie können zwar unter einem Dach wohnen, sollten aber getrennte Haushalte führen. Dieses Trennungsjahr dient dazu, den Ehepartnern Zeit zu geben, sich über die endgültige Entscheidung zur Scheidung klar zu werden.

  2. Einreichung des Scheidungsantrags: Nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der Ehepartner, durch einen Rechtsanwalt, den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Scheidungsantrag durch einen Anwalt gestellt werden muss.

  3. Versorgungsausgleich: Parallel zur Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei geht es um die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Beide Ehepartner müssen ihre Rentenversicherungszeiten in der Ehe offenlegen, die dann durch das Gericht gleichmäßig aufgeteilt werden.

  4. Zustellung des Scheidungsantrags: Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu. Dieser hat dann die Möglichkeit, auf den Antrag zu antworten.

  5. Regelung weiterer Scheidungsfolgen: Falls erforderlich, werden weitere Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Umgangsrechte, Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Diese Regelungen können entweder durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern oder durch gerichtliche Entscheidungen getroffen werden.

  6. Der Scheidungstermin: Das Gericht setzt einen Termin für die mündliche Verhandlung fest. Beide Ehepartner müssen in der Regel persönlich anwesend sein. Bei der Verhandlung prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind und ob die Regelungen der Scheidungsfolgen erfolgt sind, soweit erforderlich.

  7. Scheidungsbeschluss: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, spricht das Gericht den Scheidungsbeschluss aus. Die Ehe ist jedoch erst mit Rechtskraft des Beschlusses geschieden. Er wird rechtskräftig, wenn keiner der Beteiligten innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde einlegt.

 

Ein wichtiger Unterschied ist der zwischen streitiger und einvernehmlicher Scheidung: Bei Uneinigkeit über die Scheidung und deren Folgen kann der Prozess komplexer und langwieriger werden. Wenn  aber beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind (und alle Scheidungsfolgen geregelt haben), geht es meist  schneller und einfacher.

Was ist ein Trennungsjahr?

Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Ehe geschieden werden kann. Das ist das sogenannte „Trennungsjahr“.

In der Regel zieht einer der Ehegatten im Falle einer Trennung aus dem gemeinsamen Haushalt aus. Es ist jedoch auch möglich, innerhalb eines Haushaltes getrennt zu leben. Dafür muss unter den Ehegatten jedoch klar sein, dass sie sich nun als getrennt betrachten und sie müssen von „Tisch und Bett“ getrennt leben und wirtschaften.

Das heißt, die Nutzung der Räume wird aufgeteilt, es wird getrennt eingekauft, gekocht, gewaschen und beide treten auch nicht mehr „als Eheleute“ auf, zum Beispiel auf Familienfesten. Gemeinsame Urlaube finden während der Trennung natürlich auch nicht statt.

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