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Was ist ein Trennungsjahr?

Leitung

Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Ehe geschieden werden kann. Das ist das sogenannte „Trennungsjahr“.

In der Regel zieht einer der Ehegatten im Falle einer Trennung aus dem gemeinsamen Haushalt aus. Es ist jedoch auch möglich, innerhalb eines Haushaltes getrennt zu leben. Dafür muss unter den Ehegatten jedoch klar sein, dass sie sich nun als getrennt betrachten und sie müssen von „Tisch und Bett“ getrennt leben und wirtschaften.

Das heißt, die Nutzung der Räume wird aufgeteilt, es wird getrennt eingekauft, gekocht, gewaschen und beide treten auch nicht mehr „als Eheleute“ auf, zum Beispiel auf Familienfesten. Gemeinsame Urlaube finden während der Trennung natürlich auch nicht statt.

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Unterhalt

Vertrieb

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Versorgungsausgleich

Produktion

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