Klarheit und Transparenz im Familienrecht
Die finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung sind für Sie häufig schwer einzuschätzen.
Unklare Anwaltskosten sollen nicht noch dazukommen. Deshalb achte ich darauf, mein Honorar und die Verfahrenskosten von vorneherein so transparent wie möglich zu machen.
Ist die gesetzliche Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG) oder ein Stundensatz günstiger? Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab, die wir vor Beginn meiner Tätigkeit klären.
In einem Gespräch finden wir heraus, wie in Ihrem Fall konkret vorzugehen ist. Für diese anwaltliche Erstberatung berechne ich 190.- Euro (plus Mehrwertsteuer).
Unter Umständen kann ich in diesem Gespräch Ihr familienrechtliches Problem bereits klären. Wenn wir feststellen, dass Sie weitere anwaltliche Hilfe benötigen, besprechen wir vorab die zu erwartenden Kosten im Detail.
Hierzu noch ein Tipp: Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten einer Erstberatung. Klären Sie dies bitte direkt mit Ihrer Versicherung.